Das ZDT als Kooperationsplattform für alle Digitalisierungsthemen weiterentwickeln und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wissenschaftsministerium (MWFK) intensivieren: auf diese Ziele hatten sich beide Seiten im Sommer 2021 mit einer gemeinsamen Digitalisierungsagenda verständigt. Eine mandatierte Arbeitsgruppe aus Vertreter:innen des MWFK, der BLHP und der ZDT-Geschäftsstelle hat daraufhin ein Erweiterungskonzept erarbeitet und die Anpassung der Geschäftsordnung des ZDT vorbereitet. Zum 1.1.2022 tritt nun die Änderung in Kraft. Damit wird der Weg eröffnet, Digitalisierungsprojekte in allen vier hochschulrelevanten Handlungsfeldern gemeinsam über das ZDT zu planen und durchzuführen: in Studium und Lehre, Forschung und Transfer, Verwaltung und Infrastruktur. Der Rat der IT-Beauftragten (RIT) kann sich damit bei Bedarf notwendige Expertise hinzuziehen und Voten von Vizepräsident:innen und Kanzler:innen einholen. Das MWFK nimmt künftig als Gast an den Sitzungen des RIT und des Steuerungsrats teil. Das Aufgabenspektrum der ZDT-Geschäftsstelle wird um die Öffentlichkeitsarbeit erweitert. Mehr Transparenz, mehr Offenheit und Digitale Transformation als ganzheitliche Aufgabe – das sind die Leitprinzipien der ZDT-Erweiterung.